Ernstfallmappe

Mein Angehöriger kann plötzlich nicht mehr — was darf ich?

Unfall, Schlaganfall, Koma. Die Rechnungen laufen weiter, das Handy wird abgebucht, die Wohnung kostet Miete. Und Sie sitzen davor und wissen nicht, ob Sie überhaupt etwas tun dürfen.

Die kurze Antwort

Wenn eine Vorsorgevollmacht existiert und Sie darin benannt sind: Sie dürfen handeln, sofort, ohne Gericht. Suchen Sie das Original — bei der Person selbst, in ihren Unterlagen, im Portemonnaie; dort steckt oft eine Hinweiskarte des Vorsorgeregisters. Selbst beim Zentralen Vorsorgeregister anfragen können Sie nicht, das dürfen nur Gerichte und, bei dringender Behandlung, die Ärzte. Bitten Sie die Klinik, dort nachzufragen.

Wenn keine Vollmacht existiert: Für Geld, Verträge und Wohnung dürfen Sie nichts tun — auch als Ehepartner nicht, auch als einziges Kind nicht. Eine Ausnahme gibt es: Als Ehepartner dürfen Sie bis zu sechs Monate lang über die ärztliche Behandlung entscheiden. Dazu unten mehr.

Was das Ehegattennotvertretungsrecht abdeckt — und was nicht

Seit dem 01.01.2023 gibt es § 1358 BGB: Ehepartner dürfen sich in einer akuten Notlage gegenseitig vertreten. Das hilft weiter, als viele denken — aber nur in einem engen Feld:

Für Konto, Verträge und Wohnung braucht es also — wenn keine Vollmacht da ist — eine Betreuung.

Wie eine Betreuung zustande kommt

Sie beantragen keine Betreuung — Sie regen sie an, formlos, beim Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene gewöhnlich lebt (eine Abteilung des Amtsgerichts); in Eilfällen auch dort, wo er gerade im Krankenhaus liegt. Ein Brief oder ein Anruf genügt, um das Verfahren in Gang zu setzen. Das Gericht holt ein ärztliches Gutachten ein und hört den Betroffenen persönlich an.

Ist Eile geboten, kann das Gericht eine vorläufige Betreuung anordnen — dafür genügt ein ärztliches Zeugnis. Das geht deutlich schneller als das reguläre Verfahren.

Schreiben Sie in die Anregung, welche Bereiche geregelt werden müssen — Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten — und dass Sie selbst bereit sind, die Betreuung zu übernehmen. Das Gericht bestellt bevorzugt Angehörige.

Was Sie in der Zwischenzeit tun können: Nichts kündigen, aber alles sammeln. Kontoauszüge der letzten zwölf Monate zeigen jede Lastschrift — das ist die verlässlichste Spur zu den laufenden Verträgen. Wenn die Betreuung steht, haben Sie die Liste schon.

Wenn Sie diese Seite lesen, weil es Ihnen gerade passiert: Das Wichtigste zuerst — lassen Sie die Lastschriften laufen. Eine widersprochene Lastschrift kann Mahnungen und Sperren auslösen, und das aufzuräumen kostet später mehr Zeit, als die Beträge ausmachen.

Und wenn Sie das hier für jemand anderen lesen, dem es noch gut geht: Eine Vorsorgevollmacht hätte all das erspart.