Vorsorgevollmacht: wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können
Ohne Vollmacht darf niemand Ihre Verträge, Ihr Konto oder Ihre Wohnung regeln — nicht Ihre Frau, nicht Ihr Sohn. Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer — im besten Fall jemanden aus der Familie, im schlechteren einen Berufsbetreuer, den Sie nie gesehen haben.
Der verbreitetste Irrtum
Viele glauben, Ehepartner dürften sich in allem gegenseitig vertreten. Das stimmt
nicht. Seit 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB): Ihr Ehepartner
darf damit über Ihre Behandlung entscheiden und Behandlungs- oder Krankenhausverträge
schließen — aber längstens sechs Monate, und nur das. Verträge kündigen,
Konten führen, die Wohnung auflösen ist davon nicht gedeckt. Und wer nicht verheiratet
ist, hat auch dieses Recht nicht.
Die drei Sätze, die die meisten Muster vergessen
Hier scheitern kostenlose Vorlagen reihenweise, und zwar an der Stelle, an der
es am meisten weh tut. § 1820 Abs. 2 BGB verlangt, dass die Vollmacht schriftlich
erteilt ist und drei Arten von Maßnahmen ausdrücklich benennt — sonst
darf die bevollmächtigte Person sie nicht ausüben:
- § 1829 BGB — Einwilligung in Eingriffe, bei denen die begründete
Gefahr besteht, dass der Patient stirbt oder schweren Schaden nimmt. Dazu gehört auch
die Entscheidung, eine lebensverlängernde Maßnahme zu beenden.
- § 1831 BGB — Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen:
geschlossene Abteilung, Bettgitter, Gurte, ruhigstellende Medikamente. Auch mit
Vollmacht muss das Betreuungsgericht diese Maßnahmen zusätzlich genehmigen — ohne die
ausdrückliche Klausel darf die bevollmächtigte Person sie aber gar nicht erst
beantragen.
- § 1832 BGB — Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme, also
eine Behandlung gegen den natürlichen Willen des Patienten, und die Verbringung ins
Krankenhaus dafür.
Fehlt eine davon, steht die Familie in der Klinik mit einer Vollmacht in der Hand,
die genau dort nicht trägt — und es wird trotzdem ein Betreuer bestellt.
Unsere Vorlage enthält alle drei Klauseln als einzeln ankreuzbare
Punkte, im Wortlaut ausgeschrieben. Sie füllen das Formular im Browser aus, drucken es und
unterschreiben mit der Hand.
Vorsorgevollmacht ausfüllen
Eigenhändig unterschreiben, nicht digital
Eine Vorsorgevollmacht gehört auf Papier. Kliniken, Banken und Behörden wollen das
Original oder eine beglaubigte Kopie sehen; eine elektronisch signierte Vollmacht wird
Ihnen in der Praxis niemand abnehmen. Ausdrucken, Ort und Datum eintragen, unterschreiben.
Was die Vollmacht nicht kann
- Bankgeschäfte: Die meisten Institute verlangen zusätzlich ihr
eigenes Formular, oft nur in der Filiale zu unterschreiben. Erledigen Sie das, solange
Sie es noch selbst können.
- Grundbuch und Handelsregister: Dort muss die Unterschrift unter
der Vollmacht notariell beglaubigt sein. Für die Aufnahme von
Verbraucherkrediten muss die Vollmacht sogar notariell beurkundet werden.
Wohin damit
Nicht ins Bankschließfach — dort kommt im Ernstfall niemand heran. Geben Sie das
Original der bevollmächtigten Person oder legen Sie es griffbereit zu Hause ab. Lassen
Sie die Vollmacht zusätzlich beim Zentralen Vorsorgeregister der
Bundesnotarkammer eintragen: Dort schauen Betreuungsgerichte nach, bevor sie einen
Betreuer bestellen.
Und dann fehlt noch eine Sache, an die kaum jemand denkt: Ihre bevollmächtigte Person
darf zwar handeln — aber sie weiß nicht, worum sie sich kümmern muss. Eine Liste
Ihrer laufenden Verträge, neben die Vollmacht gelegt, ist die halbe Arbeit.