Ernstfallmappe

Vorsorgevollmacht: wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können

Ohne Vollmacht darf niemand Ihre Verträge, Ihr Konto oder Ihre Wohnung regeln — nicht Ihre Frau, nicht Ihr Sohn. Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer — im besten Fall jemanden aus der Familie, im schlechteren einen Berufsbetreuer, den Sie nie gesehen haben.

Der verbreitetste Irrtum

Viele glauben, Ehepartner dürften sich in allem gegenseitig vertreten. Das stimmt nicht. Seit 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB): Ihr Ehepartner darf damit über Ihre Behandlung entscheiden und Behandlungs- oder Krankenhausverträge schließen — aber längstens sechs Monate, und nur das. Verträge kündigen, Konten führen, die Wohnung auflösen ist davon nicht gedeckt. Und wer nicht verheiratet ist, hat auch dieses Recht nicht.

Die drei Sätze, die die meisten Muster vergessen

Hier scheitern kostenlose Vorlagen reihenweise, und zwar an der Stelle, an der es am meisten weh tut. § 1820 Abs. 2 BGB verlangt, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und drei Arten von Maßnahmen ausdrücklich benennt — sonst darf die bevollmächtigte Person sie nicht ausüben:

Fehlt eine davon, steht die Familie in der Klinik mit einer Vollmacht in der Hand, die genau dort nicht trägt — und es wird trotzdem ein Betreuer bestellt.

Unsere Vorlage enthält alle drei Klauseln als einzeln ankreuzbare Punkte, im Wortlaut ausgeschrieben. Sie füllen das Formular im Browser aus, drucken es und unterschreiben mit der Hand.

Vorsorgevollmacht ausfüllen

Eigenhändig unterschreiben, nicht digital

Eine Vorsorgevollmacht gehört auf Papier. Kliniken, Banken und Behörden wollen das Original oder eine beglaubigte Kopie sehen; eine elektronisch signierte Vollmacht wird Ihnen in der Praxis niemand abnehmen. Ausdrucken, Ort und Datum eintragen, unterschreiben.

Was die Vollmacht nicht kann

Wohin damit

Nicht ins Bankschließfach — dort kommt im Ernstfall niemand heran. Geben Sie das Original der bevollmächtigten Person oder legen Sie es griffbereit zu Hause ab. Lassen Sie die Vollmacht zusätzlich beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen: Dort schauen Betreuungsgerichte nach, bevor sie einen Betreuer bestellen.

Und dann fehlt noch eine Sache, an die kaum jemand denkt: Ihre bevollmächtigte Person darf zwar handeln — aber sie weiß nicht, worum sie sich kümmern muss. Eine Liste Ihrer laufenden Verträge, neben die Vollmacht gelegt, ist die halbe Arbeit.