Betreuung übernommen — und jetzt?
Sie sind vom Betreuungsgericht bestellt worden und stehen vor den Unterlagen eines fremden Lebens. Die erste Frage ist nicht, was zu kündigen ist, sondern was Sie überhaupt dürfen.
Zuerst: der Aufgabenkreis
Ihre Bestellungsurkunde nennt die Aufgabenbereiche, für die Sie
bestellt sind. Nur die gelten. Verträge kündigen setzt einen passenden Bereich voraus —
meist die Vermögenssorge, bei der Wohnung auch
Wohnungsangelegenheiten. Für Post und Telefon muss das Gericht das
ausdrücklich angeordnet haben.
Wer außerhalb seines Bereichs kündigt, kündigt unwirksam und kann für entstandene
Schäden haften. Lesen Sie die Urkunde, bevor Sie den ersten Brief schreiben.
Ein verbreiteter Irrtum: Eine Betreuung macht den Betreuten nicht
geschäftsunfähig. Er darf weiter selbst handeln. Nur wenn das Gericht einen
Einwilligungsvorbehalt angeordnet hat (§ 1825 BGB), braucht er Ihre
Zustimmung — und auch das nur für die davon erfassten Bereiche.
Was das Gericht genehmigen muss
Einige Geschäfte dürfen Sie nicht allein entscheiden, auch mit Vermögenssorge nicht.
Der praktisch wichtigste Fall ist die Aufgabe der Wohnung: Die Kündigung
des Mietvertrags über den Wohnraum des Betreuten ist genehmigungspflichtig. Fragen Sie im
Zweifel bei der Rechtspflegerin nach, bevor Sie kündigen — hinterher ist es teuer.
Die laufenden Verträge finden
Bei einer Neuübernahme ist das die eigentliche Arbeit. Zwei Spuren, in dieser Reihenfolge:
- Kontoauszüge der letzten zwölf Monate. Jede Lastschrift ist ein
Vertrag. Diese Spur ist vollständiger als jeder Ordner, weil sie nur das zeigt, was
tatsächlich Geld kostet — und Jahresbeiträge erwischt sie auch.
- Das Postfach und die Papierpost. Dort stehen die Verträge, die noch
nichts kosten oder anders bezahlt werden.
Was sich zuerst lohnt
Nicht alles muss weg. Sinnvoll ist die Reihenfolge nach Betrag und Bindung: laufende
Abos ohne Nutzen zuerst, dann Doppelversicherungen, dann die großen Verträge mit langen
Fristen. Verträge, die der Betreute weiter nutzt, bleiben — das ist kein Sparwettbewerb.
Wenn Sie berufsmäßig betreuen und das hier bei jeder Neuübernahme wieder tun: Genau
dafür bauen wir die Ernstfallmappe. Schreiben Sie uns, was Ihnen dabei am meisten Zeit
frisst — das fließt in die Entwicklung ein.