Ernstfallmappe

Betreuung übernommen — und jetzt?

Sie sind vom Betreuungsgericht bestellt worden und stehen vor den Unterlagen eines fremden Lebens. Die erste Frage ist nicht, was zu kündigen ist, sondern was Sie überhaupt dürfen.

Zuerst: der Aufgabenkreis

Ihre Bestellungsurkunde nennt die Aufgabenbereiche, für die Sie bestellt sind. Nur die gelten. Verträge kündigen setzt einen passenden Bereich voraus — meist die Vermögenssorge, bei der Wohnung auch Wohnungsangelegenheiten. Für Post und Telefon muss das Gericht das ausdrücklich angeordnet haben.

Wer außerhalb seines Bereichs kündigt, kündigt unwirksam und kann für entstandene Schäden haften. Lesen Sie die Urkunde, bevor Sie den ersten Brief schreiben.

Ein verbreiteter Irrtum: Eine Betreuung macht den Betreuten nicht geschäftsunfähig. Er darf weiter selbst handeln. Nur wenn das Gericht einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet hat (§ 1825 BGB), braucht er Ihre Zustimmung — und auch das nur für die davon erfassten Bereiche.

Was das Gericht genehmigen muss

Einige Geschäfte dürfen Sie nicht allein entscheiden, auch mit Vermögenssorge nicht. Der praktisch wichtigste Fall ist die Aufgabe der Wohnung: Die Kündigung des Mietvertrags über den Wohnraum des Betreuten ist genehmigungspflichtig. Fragen Sie im Zweifel bei der Rechtspflegerin nach, bevor Sie kündigen — hinterher ist es teuer.

Die laufenden Verträge finden

Bei einer Neuübernahme ist das die eigentliche Arbeit. Zwei Spuren, in dieser Reihenfolge:

  1. Kontoauszüge der letzten zwölf Monate. Jede Lastschrift ist ein Vertrag. Diese Spur ist vollständiger als jeder Ordner, weil sie nur das zeigt, was tatsächlich Geld kostet — und Jahresbeiträge erwischt sie auch.
  2. Das Postfach und die Papierpost. Dort stehen die Verträge, die noch nichts kosten oder anders bezahlt werden.

Was sich zuerst lohnt

Nicht alles muss weg. Sinnvoll ist die Reihenfolge nach Betrag und Bindung: laufende Abos ohne Nutzen zuerst, dann Doppelversicherungen, dann die großen Verträge mit langen Fristen. Verträge, die der Betreute weiter nutzt, bleiben — das ist kein Sparwettbewerb.

Wenn Sie berufsmäßig betreuen und das hier bei jeder Neuübernahme wieder tun: Genau dafür bauen wir die Ernstfallmappe. Schreiben Sie uns, was Ihnen dabei am meisten Zeit frisst — das fließt in die Entwicklung ein.