Ernstfallmappe

Jemand ist gestorben — welche Verträge laufen weiter?

Zwei Wochen nach der Beerdigung liegt ein Stapel Post da, den niemand bestellt hat. Und das Konto wird weiter belastet, als wäre nichts geschehen.

Die Grundregel

Verträge sterben nicht mit. Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB), und zwar samt Verbindlichkeiten und laufenden Verträgen. Die Erben werden Vertragspartner. Wer nicht kündigt, zahlt weiter.

Die Ausnahme sind höchstpersönliche Leistungen, die mit dem Tod unmöglich werden — die enden von selbst. Aber auch dort gilt: Der Anbieter muss es erfahren, sonst bucht er weiter ab. In beiden Fällen geht also ein Schreiben raus, nur mit anderem Wortlaut.

Sonderkündigungsrechte, die viele nicht kennen

Der praktische Tipp, den niemand vorher weiß: Besorgen Sie sich beim Standesamt gleich fünf bis zehn beglaubigte Sterbeurkunden. Fast jeder Anbieter, jede Versicherung und jede Bank will eine — und einzeln nachbestellen kostet Zeit und Geld.

Womit anfangen

  1. Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durchgehen. Jede Lastschrift ist ein Vertrag. Das ist die vollständigste Liste, die Sie bekommen werden.
  2. Lastschriften laufen lassen. Widersprechen Sie nicht pauschal — das löst Mahnungen und Sperren aus, und das aufzuräumen kostet mehr als die Beträge.
  3. Der Reihe nach kündigen, mit Sterbeurkunde in Kopie. Schriftlich, mit Datum des Todes und der Bitte um schriftliche Bestätigung.

Ein Kündigungsschreiben für den Todesfall finden Sie fertig zum Ausfüllen bei Tamgara.

Kündigung im Todesfall ausfüllen