Jemand ist gestorben — welche Verträge laufen weiter?
Zwei Wochen nach der Beerdigung liegt ein Stapel Post da, den niemand bestellt hat. Und das Konto wird weiter belastet, als wäre nichts geschehen.
Die Grundregel
Verträge sterben nicht mit. Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes
auf die Erben über (§ 1922 BGB), und zwar samt Verbindlichkeiten und laufenden Verträgen.
Die Erben werden Vertragspartner. Wer nicht kündigt, zahlt weiter.
Die Ausnahme sind höchstpersönliche Leistungen, die mit dem Tod unmöglich werden — die
enden von selbst. Aber auch dort gilt: Der Anbieter muss es erfahren, sonst bucht
er weiter ab. In beiden Fällen geht also ein Schreiben raus, nur mit anderem Wortlaut.
Sonderkündigungsrechte, die viele nicht kennen
- Wohnraummiete: Wer mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat —
zuerst Ehegatte oder Lebenspartner, sonst Kinder, andere Angehörige oder
Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt — tritt automatisch in den Mietvertrag ein
(§ 563 BGB) und kann das binnen eines Monats ab Kenntnis vom Tod gegenüber dem
Vermieter ablehnen. Wer schon Mitmieter war, bleibt Mieter und kann binnen eines Monats
mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 563a BGB). Tritt niemand ein, geht das
Mietverhältnis auf die Erben über; Erbe und Vermieter können binnen eines Monats ab
Kenntnis außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 564 BGB).
- Garage, Stellplatz, Lager: § 580 BGB gibt Erben und Vermieter
dasselbe Recht — binnen eines Monats ab Kenntnis.
- Mobilfunk, Strom, Abos: Kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
In der Praxis kündigen die meisten Anbieter gegen Vorlage der Sterbeurkunde kulant zum
Sterbetag oder Monatsende — das ist Entgegenkommen, kein Anspruch.
Der praktische Tipp, den niemand vorher weiß: Besorgen Sie sich beim
Standesamt gleich fünf bis zehn beglaubigte Sterbeurkunden. Fast jeder
Anbieter, jede Versicherung und jede Bank will eine — und einzeln nachbestellen kostet
Zeit und Geld.
Womit anfangen
- Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durchgehen. Jede Lastschrift
ist ein Vertrag. Das ist die vollständigste Liste, die Sie bekommen werden.
- Lastschriften laufen lassen. Widersprechen Sie nicht pauschal —
das löst Mahnungen und Sperren aus, und das aufzuräumen kostet mehr als die Beträge.
- Der Reihe nach kündigen, mit Sterbeurkunde in Kopie. Schriftlich,
mit Datum des Todes und der Bitte um schriftliche Bestätigung.